AGBs des eingetragenen Vereins „Lebenshilfe Südoststeiermark“
Geltungsbereich der AGBs
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Lebenshilfe Südoststeiermark und dem/der BestellerIn im Fernabsatz, bei Geschäften, die auf elektronischem Weg zustande kommen, sowie allen anderen Bestellungen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers/der Bestellerin erkennt Lebenshilfe Südoststeiermark nicht an, außer Lebenshilfe Südoststeiermark hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Informationen gemäß e-commerce-Gesetz
Rechtsform von Lebenshilfe Südoststeiermark:
Eingetragener Verein mit Sitz in Gnas
Anschrift
Bürgergasse 48, A-8330 Feldbach
Kontaktdaten
Telefon: +43 (0)3152 69900
E-Mail: verein.suedoststeiermark@lnw.at, office@netzwerk-bildung-plus.at
ZVR-Zahl: 629042428
DVR-Nummer: 1050711
UID-Nummer: ATU41492309
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NETZWERK BILDUNG PLUS – Stand: 23.06.2025
1. ANMELDUNG ZU BILDUNGSANGEBOTEN
Eine verbindliche Anmeldung zu unseren Bildungsangeboten ist über die Homepage von NetzWerk Bildung PLUS möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre bevorzugte Rechnungsadresse an und akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Datenschutzbestimmungen können Sie gesondert auf unserer Homepage unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ einsehen.
2. LEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnungslegung erfolgt, sobald die erforderliche Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht ist, jedoch nicht früher als 14 Tage vor dem Start des jeweiligen Angebots. In der Teilnahmegebühr sind die Kursteilnahme, schriftliche Materialien und ein Teilnahmezertifikat enthalten. Etwaige Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind – sofern nicht anders ausgewiesen – von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Der Punkt „Verpflegung“ – sofern in der Seminarbeschreibung angegeben – umfasst folgendes: 1x Vormittagsjause (belegte Kornspitz), Obst, Mineralwasser, Kaffee.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (10%).
3. STORNOBEDINGUNGEN
Die Zurücknahme der verbindlichen Anmeldung durch die angemeldete Person ist schriftlich (office@netzwerk-bildung-plus.at) möglich, wobei für eine Stornierung bis 28 Tage vor Beginn des Bildungsangebots keine Stornogebühr anfällt.
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des Bildungsangebots werden 50% der jeweiligen Angebotsgebühren verrechnet.
Bei einer Stornierung zwischen 14 Tage vor Kursbeginn und Kursbeginn sind 100% der jeweiligen Angebotsgebühren zu entrichten.
Bei Benennung bzw. Nominierung einer ersatzfähigen Person mit verbindlicher Buchung des Bildungsangebots entfällt die Stornogebühr. Während eines laufenden Kurses bzw. eines laufenden Bildungsangebots ist der Kursplatz nicht übertragbar.
4. ÄNDERUNGEN/ABSAGEN
NetzWerk Bildung PLUS behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm, dem Veranstaltungsort oder den Referent*innen vorzunehmen. Bildungsangebote können gegebenenfalls auch online durchgeführt werden. Eine Anmeldung bzw. Anmeldebestätigung garantiert nicht die Durchführung des Bildungsangebots. Zudem hält sich NetzWerk Bildung PLUS das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestanzahl an Teilnehmer*innen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen Bildungsangebote abzusagen. Bei einer Absage durch NetzWerk Bildung PLUS innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Bildungsangebots wird ein Ersatztermin bekannt gegeben oder die Teilnahmegebühren werden rückerstattet.
5. KURSBESTÄTIGUNGEN
Ein Anspruch auf Erhalt bzw. Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, wenn die teilnehmende Person mindestens 80 Prozent der Veranstaltung besucht hat.
6. UNTERLAGEN
NetzWerk Bildung PLUS übernimmt keine Haftung bzw. Gewährleistung für die Richtigkeit der in den Bildungsangeboten getätigten Aussagen der Referent*innen. Sämtliche in den Angeboten ausgehändigte Unterlagen, Lernmaterialien und Videos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung (durch NetzWerk Bildung PLUS sowie die jeweiligen Referent*innen ) weder auszugsweise noch vollständig vervielfältigt, gewerblich genutzt oder anderweitig verwendet werden. Zudem ist die Aufnahme von Bildungsangeboten in Präsenz sowie online (Webinare) nicht gestattet.
7. VERSCHWIEGENHEIT DER REFERENT*INNEN
Alle Referent*innen verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle Informationen und Umstände, die ihnen im Rahmen des Bildungsangebots/der Bildungsangebote bekannt werden.
8. BESCHWERDE & FEEDBACK
Ihr Feedback ist uns wichtig, um unsere Prozesse und Leistungen zu überprüfen und zu verbessern. Rückmeldungen können direkt an die Leitung von NetzWerk Bildung PLUS gerichtet werden: Maga. Sara Truhetz: Telefonisch unter 0664/607 01 402 oder per Email an office@netzwerk-bildung-plus.at
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR VERMIETUNG DES SEMINARRAUMES (Bürgergasse 48, 8330 Feldbach) – Stand: 23.06.2025
1. LEISTUNGSUMFANG UND RAUMNUTZUNG
Die externe Nutzung der Räumlichkeit erfolgt über den Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung. Die vereinbarte Raummiete gilt allein für die Bereitstellung der Räumlichkeit in der Bürgergasse 48, 1. Stock, 8330 Feldbach (inkl. der in der Nutzungsvereinbarung definierten Standardausstattung).
Den Mietenden stehen – sofern im Rahmen der verbindlichen Reservierung nicht anders vereinbart – die Räumlichkeit jeweils 30 Minuten vor Beginn bzw. nach Ende der Veranstaltung für etwaige Vor- und Nachbereitungstätigkeiten zur Verfügung. Der Beginn und das Ende der geplanten Veranstaltung sowie etwaige gesonderte Auf- und Abbauzeiten müssen NetzWerk Bildung PLUS im Vorfeld bzw. bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Vor Beginn der Veranstaltung steht ein*e Mitarbeiter*in von NetzWerk Bildung PLUS für eine kurze technische Einweisung zur Verfügung.
Das Mitbringen größerer Mengen an Verpflegung durch die Mietenden oder ein externes Catering ist grundsätzlich nicht gestattet, jedoch können – in vorheriger Rücksprache mit NetzWerk Bildung PLUS – gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. In diesem Fall behält sich NetzWerk Bildung PLUS das Recht vor, für eigens mitgebrachte Speisen und Getränke eine Servicegebühr zu verrechnen.
Die Buchung der Räumlichkeit gilt dann als verbindlich, wenn die Nutzungsvereinbarung schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bis dahin behält sich NetzWerk Bildung PLUS das Recht vor, die Räumlichkeit anderweitig zu vergeben.
Die in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Mietenden werden für die angegebene Veranstaltung gleichzeitig als Veranstaltende definiert. Die Mietenden versichern, dass sie nicht im Auftrag anderer Veranstalter*innen handeln und das Mietobjekt, ohne Zustimmung der Vermietenden, an Dritte überlässt oder dieses ohne vorherige Zustimmung vermietet.
Die Mietenden bekennen mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung, dass der Raum nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird:
- Veranstaltungen, die mit ihrem Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten.
- Veranstaltungen, die eine verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten.
- Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die angeführten Preise (55€ halbtags, 110€ ganzer Tag) verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (10%). Die Mietenden erhalten nach der Nutzung des Seminarraumes eine Rechnung für alle von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto zu überweisen.
3. ALLGEMEINE RAUMNUTZUNG, NUTZUNG DER STANDARDAUSSTATTUNG
Im Seminarraum sowie in sämtlichen Zugängen und im Treppenhaus der Bürgergasse 48 herrscht absolutes Rauchverbot. Auf der dazugehörigen Terrasse darf geraucht werden, sofern die Abfälle ordnungsgemäß im davor vorgesehenen brandschutzsicheren Aschenbecher entsorgt werden. Mit allen Gegenständen, welche zur Raumausstattung zählen, muss sorgfältig umgegangen werden. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt und etwaige Beschädigungen werden den Mietenden in Rechnung gestellt.
4. STORNOGEBÜHREN/VERTRAGSRÜCKTRITT DURCH DIE MIETENDEN
Der Rücktritt vom Mietvertrag ist in schriftlicher Form (office@netzwerk-bildung-plus.at) möglich, wobei für eine Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn keine Stornierungsgebühr eingehoben wird.
Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt.
Bei einem späteren Rücktritt sowie eines Ausfalls der Inanspruchnahme ohne vorherige Absage wird eine Stornogebühr von 100% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt.
5. VERTRAGSRÜCKTRITT DURCH NETZWERK BILDUNG PLUS
NetzWerk Bildung PLUS ist als Vermietende berechtigt, die Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung von Fristen aufzukündigen, wenn folgende Gründe vorliegen:
- Bekanntwerden konkreter Gegebenheiten aufgrund dessen eine ordnungsgemäße und störungsfreie Nutzung der überlassenen Räumlichkeit durch die Mietenden nicht mehr angenommen werden kann.
- Wenn die Mietenden ihre vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Nutzungsvereinbarung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung des Seminarraumes verletzen oder dies zu befürchten ist.
- Wenn die Mietenden eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchführen oder dies zu befürchten ist.
Im Falle der Kündigung verzichten die Mietenden hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihrer hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.
Die Vermietenden sind zudem jederzeit berechtigt den Mietgegenstand zu betreten und zu besichtigen. Vor allem aber um sich von einer vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen. Bei Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarung oder weitere Strafgesetze können die Vermietenden die Veranstaltung jederzeit beenden.
6. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN/BILDRECHTE/LOGO
Eine Ausführungslizenz (zur Musiknutzung) ist – bei Bedarf – von den Mietenden zeitgerecht vor Veranstaltungsbeginn bei der AKM anzumelden. Dies gilt auch für weitere notwendige behördliche Genehmigungen. Etwaige sich dadurch ergebende Kosten haben allein die Mietenden zu tragen. Bei einer öffentlichen Veranstaltung sowie der Veröffentlichung der Veranstaltung in Online- und Printmedien muss klar ersichtlich sein, dass die Vermietenden nicht die Veranstaltenden sind. Die Verwendung des NetzWerk Bildung PLUS-Logos ist mit NetzWerk Bildung PLUS abzustimmen. Bei einer ausdrücklichen Zustimmung zur Verwendung des Logos durch NetzWerk Bildung PLUS und der Verarbeitung in Medien und Drucksorten ist ausschließlich das von NetzWerk Bildung PLUS bereitgestellte Logo zu verwenden.
7. FLUCHTWEGE
Die gekennzeichneten Fluchtwege und Fluchttüren sind zu jeder Zeit freizuhalten und dürfen keinesfalls durch andere bzw. mitgebrachte Objekte verstellt werden.
8. HAFTUNG BEI BESCHÄDIGUNGEN/PERSONENSCHÄDEN
Die Vermietenden haften nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Die Mietenden haften als Gesamtschuldner*innen ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen der Vermietenden, die durch sie, ihr Personal oder die Teilnehmer*innen an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Die Mietenden haben die Pflicht, Beschädigungen des Raumes oder des Inventars unverzüglich den Vermietenden mitzuteilen. Diese werden den Mietenden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
9. ENTSORGUNG
Sofern nicht anders vereinbart, werden zurückgelassene Veranstaltungsutensilien von NetzWerk Bildung PLUS nach dem Ende der Veranstaltung entsorgt. Die Entsorgung von größeren Mengen an Verpackungsmaterial sowie Veranstaltungsmüll muss von den Mietenden selbstständig übernommen und durchgeführt werden.
10. DATENSCHUTZ
NetzWerk Bildung PLUS ist berechtigt personenbezogene Daten, welche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden und zu verwerten. NetzWerk Bildung PLUS verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, welche von den Mietenden verarbeitet werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
